Datenschutzerklärungen im Test  AGBs entlarven Online-Dienste als Datenfresser

Die Stiftung Warentest hat das getan, was die meisten Menschen im Internet nicht tun: Die AGB der diversen Online-Dienste lesen. Und die Tester haben diese Regelungen bei Amazon , Facebook , Netflix und 13 anderen sehr gründlich gelesen und vor allem den Umgang mit den personenbezogenen Nutzerdaten begutachtet.

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Insgesamt 16 Daten­schutz­erklärungen der bekanntesten Internet-Dienste und Online-Shops hat die Stiftung Warentest untersucht. Zu den Kriterien gehörten vor allem die Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Texte und die Aussagekraft der Bestimmungen. Was wird wie, wann und warum gesammelt. Das Fazit: "Dabei fanden wir wenig Aufklärendes, aber viele recht­liche Hintertüren."

Manche Datenschutzbestimmung sind 45 Seiten lange Textbrocken, doch keines der Unternehmen liefert Datenschutzerklärungen, deren Lektüre den Verbraucher wirklich gut und umfassend aufklärt. Amazon beispielsweise hat in seinen Bestimmungen einen mit 130 Wörtern rekordverdächtig langen Satz.

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Spotify räumt sich mit unklaren Formulierungen weitgehende Rechte ein

Der Musik­dienst Spotify formuliert seine Datenschutzbestimmungen unklar und greift umfangreiche Daten ab, für die sich das Unternehmen auch sehr umfangreiche Rechte einräumt. So darf Spotify Daten seiner Nutzer an dritte Unternehmen beispielsweise in USA, Brasilien oder Singapur weiterleiten. Damit nicht genug, denn Spotify erfasst sogar über seine Smartphone-App, ob der Nutzer still sitzt oder läuft.

Auch die meisten anderen Firmen, von Apple, über Google bis Zalando machen es nicht besser und greifen einerseits reichlich Daten ab, ohne andererseits darüber zufriedenstellend zu informieren.

Nutzerdaten sind bares Geld wert

Die Frage, was die Firmen überhaupt mit den ganzen personenbezogenen und allgemeinen Daten des Nutzers wollen, lässt sich sehr einfach beantworten. Diese Daten sind bares Geld wert. Gerade die Firmen, die ihre Dienste kostenlos anbieten, haben die Verwertung der Nutzerdaten in erfolgreiche Geschäftsmodelle verwandelt.

So spielen die Anbieter auf den Nutzer angepasste Werbung aus. Im letzten Quartal 2015 spülte das Google über 19 Milliarden US-Dollar in die Kasse und machte den Google-Mutter­konzern Alphabet zum derzeit wertvollsten Unternehmen der Welt.

Aus Daten werden Nutzerprofile

Dabei wird alles gesammelt, was verwertbar ist, vom Namen, dem Alter und Geschlecht bis zur Adresse. Dazu analysieren die Firmen auch das Nutzerverhalten und erstellen aus alle dem Nutzerprofile. Wer auf Amazon einkauft, der kennt das. Die Shoppingseite zeigt einem immer gerade die Produkte und Produktkategorien an, zu denen der Nutzer jüngst Artikel gesucht oder gekauft hat.

In den Nutzungsbedingungen der XBOX fand die Stiftung Warentest die Regelung, dass Microsoft den Chat und die VoIP-Gespräche zumindest stichprobenartig auswerten darf. Der Gutachter der Stiftung Warentest betrachtet dass kritisch, denn: "Die Daten­samm­lung bei XBox greift unangemessen in Persönlich­keits­rechte ein."

Maxdome als vorbildlich bewertet

Firmen sollten in ihren Datenschutzerklärungen nachvollziehbar und verstehbar darlegen, welche Daten wie und zu welchem Zweck gesammelt werden. Nur das Unternehmen Maxdome macht das gut und wird von der Stiftung Warentest hier als vorbildlich bewertet. Andere schwurbeln mit Formulierungen herum, um sich nicht präzise ausdrücken zu müssen. Manche nennen nur Beispiele für erhobene Daten, anstatt konkret alle erfassten Informationen aufzulisten.

Auch wie die Daten erfasst werden, wird meist nicht gut erklärt. Mal werden Daten erfasst, wenn ein Nutzer sich erstmals registriert. Doch Facebook nutzt diverse Automatismen. Beispielsweise löst der Klick auf den "Gefällt mir-Knopf" auch immer eine Datenerfassung aus. Andere tracken die auf ihren Internetseiten ausgespielte Werbung und wieder andere sammeln fleißig über ihre Smartphone-Apps Daten wie den aktuellen Standort und etliches mehr.

Der Kunde kann dem nicht entgehen

Einen wirksamen Schutz vor der Datensammelwut bietet nur der vollständige Verzicht auf den jeweiligen Dienst, denn anders lässt sich das Datensammeln nicht unterbinden. Nehmen wir die Cookies auf Internetseiten. Zwar informieren fast alle Internetdienste über Popup-Fenster oder ähnliches, dass Cookies zum Einsatz kommen und bieten dem Nutzer meist auch die Möglichkeit, das abzulehnen. Doch ohne aktivierte Cookies sind viel Internetseiten heute beinahe unbrauchbar.

Den vollständigen Datenschutz-Test finden Sie hier bei der Stiftung-Warentest: www.test.de/datenschutzerklaerung

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Tracey is the Contributing Editor for Foodies100, Tots100, Hibs100 and Trips100. She also blogs at PackThePJs. Tracey writes mainly about family travel; from days out to road trips with her pet dogs, to cruises and long-haul tropical destinations. Her family consists of her husband Huw, a medical writer, Millie-Mae (14), Toby (12) and Izzy and Jack the spaniels